- zuungunsten
- zu Ungunsten
Wörterbuch Veränderungen in der deutschen Rechtschreibung. 2014.
Wörterbuch Veränderungen in der deutschen Rechtschreibung. 2014.
zuungunsten — Präp. (Oberstufe) zu jmds. Nachteil Beispiele: In dem Verfahren auf Schadenersatz wurde zuungunsten des Geschädigten entschieden. Das Gesetz schützt den Verbraucher, deshalb darf der Unternehmer keine Vereinbarungen zuungunsten des Kunden treffen … Extremes Deutsch
zuungunsten — zu Ungunsten; auf dem Rücken (von) (umgangssprachlich); auf Kosten (von) * * * zu|ụn|guns|ten auch: zu Ụn|guns|ten 〈Präp. m. Dat., wenn das Subst. vorangeht, mit Gen., wenn das Subst. folgt〉 zum Nachteil ● zuungunsten des Kaufmanns; dem Konto des … Universal-Lexikon
zuungunsten — D✓zu|ụn|guns|ten, zu Ụn|guns|ten (zum Nachteil); D✓zuungunsten oder zu Ungunsten vieler Antragsteller, bei (seltener) Nachstellung mit Dativ: dem Antragsteller D✓zuungunsten oder zu Ungunsten; vgl. Gunst … Die deutsche Rechtschreibung
zuungunsten — zu·ụn·guns·ten, zu Ụn·guns·ten Präp; mit Gen / Dat; zum Nachteil von: eine Entscheidung zuungunsten des Angeklagten || NB: Gebrauch Tabelle unter Präpositionen … Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache
zuungunsten — zu Ungunsten … Deutsche Rechtschreibung Änderungen
Wiederaufgreifen des Verfahrens — Unter Wiederaufnahme des Verfahrens ist eine Wiederholung oder das neuerliche Aufrollen eines gerichtlichen oder behördlichen Verfahrens zu verstehen, das zuvor bereits mit einer rechtskräftigen Entscheidung beendet wurde. Inhaltsverzeichnis 1… … Deutsch Wikipedia
Wiederaufnahmeverfahren — Unter Wiederaufnahme des Verfahrens ist eine Wiederholung oder das neuerliche Aufrollen eines gerichtlichen oder behördlichen Verfahrens zu verstehen, das zuvor bereits mit einer rechtskräftigen Entscheidung beendet wurde. Inhaltsverzeichnis 1… … Deutsch Wikipedia
Wiederaufnahme des Verfahrens — Unter Wiederaufnahme des Verfahrens ist eine Wiederholung oder das neuerliche Aufrollen eines gerichtlichen oder behördlichen Verfahrens zu verstehen, das zuvor bereits mit einer rechtskräftigen Entscheidung beendet wurde. Inhaltsverzeichnis 1… … Deutsch Wikipedia
zu Ungunsten — auf dem Rücken (von) (umgangssprachlich); zuungunsten; auf Kosten (von) * * * zu|ụn|guns|ten auch: zu Ụn|guns|ten 〈Präp. m. Dat., wenn das Subst. vorangeht, mit Gen., wenn das Subst. folgt〉 zum Nachteil ● zu Ungunsten des Kaufmanns; dem Konto des … Universal-Lexikon
Charles de Visscher — Charles Marie Joseph Désiré de Visscher (* 2. August 1884 in Gent; † 2. Januar 1973 in Woluwe Saint Pierre) war ein belgischer Jurist. Nach frühen Arbeiten im Zivil , Sozial und Arbeitsrecht wandte er sich unter dem … Deutsch Wikipedia